Vertragsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen SummitClimb / Summit Travel GmbH

Liebe Reiseteilnehmer,

in Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch Ihre Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen.

Diese Reise ist ein Angebot von Summitclimb der Summit Travel GmbH, mit Sitz in Wollerau, der Schweiz, nachfolgend als Veranstalter  genannt. Rechtsstand ist der Sitz des Veranstalters in Kanton Schwyz, in der Schweiz und dies ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter.

1. Teilnehmer

Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen, in der Reisebeschreibung genannten, Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung mitbringt. Eine detaillierte Ausrüstungsliste geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Der Leiter der Reisegruppe oder die mit der Führung betraute Person ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm aus zu schließen. In diesem Falle besteht jedoch keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung des einbezahlten Reisepreises.

2. Zahlungen

Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung ist die Buchung für Sie und dem Veranstalter verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung ist innerhalb von vierzehn Tagen eine Anzahlung von 10 bis 20 Prozent des Reisepreises fällig (variabel nach Reise und Zeitpunkt der Buchung). Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 60 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei einer Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist unverzüglich der gesamte Betrag zu bezahlen. Im Falle von verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, sofort vom Vertrag zurück zu treten. Der Teilnehmer hat dann die üblichen Rücktrittsgebühren zu bezahlen, wenn er nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3. Unsere Leistungen

Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Informationen in den Detailausschreibungen ersichtlich. Nach der Anmeldung werden Ihnen mit der Buchungsbestätigung weitere Reiseinformationen, eine Ausrüstungsliste, Versicherungsunterlagen und bei Expeditionen, der Expeditionsvertrag zugeschickt. Den  Anweisungen des Reiseleiters am Berg ist unbedingt Folge zu leisten. Falls Sie die Reise vorzeitig beenden, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten. Die Prospektausschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Nebenabreden, die Sie im Anmeldeformular bitte vermerken, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung, die Sie mit der Anmeldebestätigung erhalten.

4. Versicherung der Reiseteilnehmer

Im Reisepreis sind keine Versicherungen mit eingeschlossen. Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz.
Teilnehmer müssen eine Reisekrankenversicherung und eine Unfallversicherung besitzen, welche die gesamte Expeditionszeit abdeckt. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reiseversicherungspakets einschließlich Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

5. Mindestteilnehmerzahl

Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis drei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten sodann den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Wenn der Veranstalter vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht, Sie jedoch trotzdem die Durchführung der Reise wünschen, verändert dies die Preissituation dieses Angebotes. Den neu errechneten Preis wird Ihnen mitgeteilt und dann gegebenenfalls einen neuen Vertrag ausgearbeitet. Wenn Sie mit dem neuen Preis einverstanden sind, wird auf Basis dieses neuen Vertrages die Reise durchgeführt.

6. Dokumente und Gesundheitsvorschriften

Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie von wichtigen Änderungen der in den Detailinformationen wieder gegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Sie sind jedoch für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf Ihre eigenen Kosten selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

7. Leistungs- und Preisänderungen

Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Veröffentlichung bekannten Stand. Der Veranstalter hält sich vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurück zu treten. Flugplanänderungen, Änderungen des Reiseprogramms oder Wechsel des Transportmittels sind dem Veranstalter vorbehalten, soweit dies in Folge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs erforderlich und Ihnen zumutbar ist.

8. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück treten. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Veranstalter eingeht. Bei Rücktritt müssen Ihnen die nachfolgend  aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung gestellt werden:

- bei Expeditionen:
· bis 90 Tage vor Expeditionsbeginn: 20%
· 89. bis 60.Tag: 50%
· 59. bis 7.Tag: 80%
· ab dem 6.Tag: 100%

- bei Trekking und Klettern:
· bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20%
· 89. bis 22.Tag: 50%
· 21. bis 15.Tag: 70%
· 14. bis 7.Tag: 80%
· ab dem 6.Tag: 100%

Für spezielle Schiffsreisen und Kreuzfahrten sowie Buchungen von Drittleistungen (spezielle Flugwünsche, etc.) gelten besondere Storno-Bedingungen (häufig 100%).

Kann der durch Rücktritt frei gewordene Platz weiter verkauft werden, fällt in allen Fällen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10% an sowie externe Umbuchungsgebühren. Bei Nichtantreten der Reise ist der volle Reisepreis zu bezahlen. Ein Reiseteilnehmer, der die Gruppe, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig verlässt, hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von ihm eingezahlten Betrags.

9. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen

Wird die Durchführung der Reise in Folge außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen u.a.), erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch der Veranstalter vom Reisevertrag zurück treten bzw. kündigen. Selbiges gilt auch, wenn Touren wegen äußerer Umstände (Lawinengefahr, extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers etc.) nicht angetreten werden können bzw. abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung gehen in vollem Umfang zu Ihren Lasten. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen den bezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück, wenn wir unsererseits die Verträge mit unseren Leistungsträgern stornieren können.

10. Beschränkung der Haftung

Von gesetzlichen Haftpflicht-Tatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Reise auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Kosten, weder  für Körper- noch für Sachschäden. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Die Bergbesteigungen erfolgen zwar unter Leitung oder Führung, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers durchgeführt. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern (siehe auch Punkt 9).

11. Erhöhtes Risiko im Gebirge

Bei sämtliche Touren ist zu beachten, dass gerade im Bergsport, insbesondere auf Expeditionen, ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.) besteht, das auch durch die umsichtige und fürsorgliche Betreuung der von Veranstalter eingesetzten Führung und Leitung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Das alpine Restrisiko muss der Kunde selbst tragen.

12. Ausrüstung

Jeder Teilnehmer erhält eine ausführliche Ausrüstungsliste und ist für sein persönliches Material selber verantwortlich. Reparaturkosten für gegeben falls geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnützung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen. Die Gruppenausrüstung wird vom Veranstalter im Umfang der Detailbeschreibung gestellt.

13. Online-Anmeldung

Bei Online Anmeldungen besteht für den Veranstalter die Möglichkeit  der Ablehnung der Reiseteilnahme, insbesondere bei Expeditionen (vor allem falls die Voraussetzungen des Teilnehmern nicht ausreichen) und bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 3 Monate bei Expeditionen, sonst 2 Monate).

14. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Veranstalter

Veranstalter ist die Summit Travel GmbH, c/o excent AG, Sihleegstrassse 23, CH-8832, Wollerau. Alle Reisen werden von Veranstalter gewissenhaft und präzise vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfel- oder den vorgestellten Reiseerfolg geben, zumal bei allen unseren Reisen eine große Witterungsabhängigkeit besteht. Insbesondere erfolgt die Teilnahme an dieser Fahrt auf eigenes Risiko.